Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenVerkehrs- und Tarifverbünde in Baden-Württemberg
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund
Der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund (DING) bietet unter www.ding.eu/de/service/schwerbehindertenausweis eine Informationsseite für schwerbehinderte Reisende an.
Auf der Strecke 758 Amstetten – Gerstetten besteht in den Zügen der Ulmer Eisenbahnfreunde keine unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen.
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
WeiterlesenFilsland Mobilitätsverbund
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nach Zahlung eines Aufpreises möglich.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Filsland Mobilitätsverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenHeidenheimer Tarifverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Heidenheimer Tarifverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenHeilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Heilbronner-Hohenloher-Haller Nahverkehr unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenKarlsruher Verkehrsverbund
Der Karlsruher Verkehrsverbund hat einen Liniennetzplan für sehbehinderte und blinde Menschen herausgebracht. Dieser kann über das Kundenzentrum am Markplatz in Karlsruhe bezogen werden.
Unter kvv.de/liniennetz/barrierefrei-unterwegs.html bietet der Karlsruher Verkehrsverbund Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende an.
WeiterlesenKreisVerkehr Schwäbisch-Hall
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim KreisVerkehr Schwäbisch-Hall unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenOstalbMobil
Ein Übergang in die 1. Klasse ist mit dem Schwerbehindertenausweis nicht möglich.
Die Mobilitätsgarantie des OstalbMobil gilt auch für schwerbehinderte Reisende im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung. Mehr Infos zur Mobilitätsgarantie sind unter www.ostalbmobil.de/tickets-tarif/mobilitaetsgarantie.htm zu finden.
WeiterlesenRegio Verkehrsverbund Lörrach
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Regio Verkehrsverbund Lörrach unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenRegio-Verkehrsverbund Freiburg
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
WeiterlesenTarifverbund Ortenau
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Tarifverbund Ortenau unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenTarifverbund Ostwind
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Tarifverbund Ostwind nur auf den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
WeiterlesenVerkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart bietet unter www.vvs.de/tickets/weitere-tickets-und-regelungen/unentgeltliche-befoerderung-schwerbehinderter-menschen/, www.vvs.de/barrierefrei/ und www.vvs.de/karten-plaene/haltestellenkarten-barrierefrei Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende an.
Die Stuttgarter Straßenbahn AG bietet unter www.ssb-ag.de/kundeninformation/barrierefrei/ entsprechende Informationen an, u.a. werden auch Fahrpläne in Brailleschrift und Mobilitätstraining angeboten.
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nach Zahlung eines Zuschlages möglich.
WeiterlesenVerkehrs-Gemeinschaft Freudenstadt
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrs-Gemeinschaft Freudenstadt unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenVerkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain
Schwerbehinderte Menschen und die Begleitperson zahlen jeweils den Komfortzuschlag beim Anruf-Sammel-Taxi (AST).
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenVerkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenVerkehrsverbund Hegau-Bodensee
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Hegau-Bodensee unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WeiterlesenVerkehrsverbund Neckar-Alb-Donau
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende sind unter www.naldo.de/fahrplan/barrierefreies-reisen zu finden.
Beim Anruf-Sammel-Zug der Hohenzollerische Landesbahn müssen der schwerbehinderte Reisende, als auch die Begleitperson den Zuschlag entrichten.
WeiterlesenVerkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Beim Nacht-Taxi ist der reguläre Fahrpreis zu entrichten.
WeiterlesenVerkehrsverbund Rhein-Neckar
Bei der Bahnhofsmission Heidelberg gibt es einen taktilen Bahnhofsplan vom Heidelberger Hauptbahnhof.
Unter www.rnv-online.de/fahrtinfo/sicher-unterwegs/barrierefreiheit bietet Rhein-Neckar-Verkehr Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende an.
Unter www.vrn.de/mobilitaet/handicap/freifahrt/ bietet der Verkehrsverbund Rhein-Neckar Informationen für schwerbehinderte Menschen an.
WeiterlesenVerkehrsverbund Rottweil
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Informationen vom Verkehrsverbund Rottweil für mobilitätseingeschränkte Personen sind unter www.vvr-info.de/de/Mobilitaetseingeschraenkte-Fahrgaeste/ zu finden.
WeiterlesenVerkehrsverbund Schwarzwald-Baar
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Informationen für mobilitätseingeschränkte Reisende sind unter v-s-b.de/service/barrierefrei-mobil zu finden.
Sehbehinderte Personen können Fahrpläne vergrößert im DIN A3 Format über das Landratsamt erhalten.
WeiterlesenVerkehrsverbund Tuttlingen
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
WeiterlesenWaldshuter Tarifverbund
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Waldshuter Tarifverbund unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
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