
Auf der Bahnstrecke Straßburg/Strasbourg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur in den Zügen der SWEG nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Kehl und Offenburg.
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Auf der Bahnstrecke Straßburg/Strasbourg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur in den Zügen der SWEG nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Kehl und Offenburg.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Tarifverbund Ortenau unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.