E-Scooter bei den Berliner Verkehrsbetrieben

Bus der BVG in Berlin. Foto: Marco Krings

Die Berliner Verkehrsbetriebe befördert Personen mit Elektro-Scooter in ihren Bussen und anderen Verkehrsmitteln.

Voraussetzung ist, das der Elektro-Scooter die maximalen Abmessungen und das Höchstgewicht für den Hublift oder der Rampe nicht überschreitet.

Hierbei ist zu beachten, dass der E-Scooter nur auf den vorgesehenen Platz (Rollstuhlstellplatz) und längs in Fahrtrichtung befördert werden kann. Ist dies nicht möglich (z.B. Platz belegt oder Überfüllung) entscheidet das Fahrpersonal über die Mitnahme und kann aus Sicherheitsgründen die Mitfahrt verweigern.

Übersicht der Aufzüge der Deutschen Bahn

Bahnsteigtunnel mit Aufzug in Saarbrücken Hbf. Foto: Marco Krings

Die Deutsche Bahn AG bietet unter bahnhof.de zu jedem Bahnhof entsprechende Informationssteckbriefe an. Auf jeder Bahnhofsseite werden Verfügbarkeitsinformationen zu den Aufzügen auf einer Karte angezeigt oder auch als Textinformation dargestellt.