Beim Anruf-Sammel-Taxi (AST) zahlen schwerbehinderte Personen keinen Zuschlag.
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Beim Anruf-Sammel-Taxi (AST) zahlen schwerbehinderte Personen keinen Zuschlag.
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nicht möglich.
Der Rhein-Main-Verkehrsverbund bietet auf seiner Webseite unter Mobilität für alle Informationen für Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung an.
Informationsseite (vgf-ffm.de/de/service/service-fuer-fahrgaste/mobilitat-fuer-alle) der Verkehrsgesellschaft Frankfurt für mobilitätseingeschränkte Personen.
Für Darmstadt bietet die HEAG eine Informationsseite für mobilitätseingeschränkte Personen unter heagmobilo.de/de/mit-bus-und-bahn-barrierefrei-unterwegs an.
Ein Übergang in die 1. Klasse ist nach Zahlung eines Zuschlages möglich.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.