Da alle Busse und Straßenbahnen der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) für eine Mitnahme von E-Scootern geeignet sind, sind diese Fahrzeuge nicht gesondert gekennzeichnet.
Die BSAG befördert Personen mit Elektro-Scooter in ihren Bussen und Straßenbahnen, wenn diese die Voraussetzungen gemäß dem Länder-Erlass erfüllen.
Sofern der E-Scooter nicht über die entsprechende Plakette verfügt, bietet die BSAG an, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen.
Kontakt
Bremer Straßenbahn AG
Informationsseite zur Mitnahme von E-Scooter