Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Wasser- und Schifffahrtsamt auf den nachfolgend angegebenen Fähren unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Grundsätzlich sind alle Fähren über künstliche Wasserstraßen, welche im Besitz des Bundes bzw. der Länder sind, für jedermann kostenfrei nutzbar.
- Kanalfähre Brunsbüttel
- Kanalfähre Ostermoor
- Kanalfähre Kudensee
- Kanalfähre Burg
- Kanalfähre Hochdonn
- Kanalfähre Hohenhörn
- Kanalfähre Fischerhütte
- Kanalfähre Oldenbüttel
- Kanalfähre Breiholz
- Schwebefähre Rendsburg
- Kanalfähre Nobiskrug
- Kanalfähre Sehestedt
- Kanalfähre Landwehr
- Kanalfähre F3 Kiel-Holtenau — Kiel-Wik
Kontakt
Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau
Telefon: 0431 3603-0
Telefax: 0431 3603-414
Webseite: kiel.wsv.de
E-Mail: wsa-kiel-holtenau@wsv.bund.de