Wir sind der Frage nachgegangen, warum die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht im Fernverkehr (IC, EC, ICE) gilt. Diese Frage Beantworten wir in den häufig gestellten Fragen zum Fernverkehr.
Keine Regel, von der es keine Ausnahme gibt. Daher gibt es auch eine Übersicht der freigegebenen Fernverkehrszüge mit dem Schwerbehindertenausweis.
Auf einer eigenen Seite ist eine Anleitung zu finden, wie sich Fahrtstrecken mit freigegebenen Fernverkehrszügen ermitteln lassen.
Und die Begleitperson fährt auch im Fernverkehr kostenfrei mit, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen ist, unabhängig von einer Wertmarke. Mehr Informationen auf unserer Informationsseite Führhunde und Begleitpersonen.