Auf einigen Streckenabschnitten von Fernverkehrsverbindungen wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen aufgrund von tariflichen Besonderheiten anerkannt.
Wie aber lässt sich auf einer Fahrstrecke herausfinden, welche Streckenabschnitte ohne Fernverkehrsfahrkarte genutzt werden können?
Übersicht der Fernverkehrszüge
Eine Übersicht der Fernverkehrszüge (u.a. Intercity (IC), Intercityexpress (ICE)) welche im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung für schwerbehinderte Menschen ohne Aufpreis genutzt werden kann, ist beim ÖPNV-Info auf einer eignen Übersichtsseite zu finden.
Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn
Zunächst ist es erforderlich, in der Fahrplanauskunft der Deutschen Bahn für die Gesamtreisestrecke sich eine passende Zugverbindung aufzurufen.
Befindet sich die Fahrtstrecke innerhalb des freigegebenen Streckenabschnittes, so wird zur Fernverkehrs-Zugnummer die Angabe der Nahverkehrs-Zuggattung „RE“ mit der Liniennummer verwendet (z.B. IC 1234 / RE 99). Der Zug kann daher mit Nahverkehrsfahrausweisen, also auch mit dem Schwerbehindertenausweis mit dem Beiblatt mit Wertmarke genutzt werden.
Geht jedoch die Fahrtstrecke weiter, das heißt Startbahnhof und/oder Zielbahnhof liegen außerhalb des freigegebenen Streckenabschnittes, so wird bei den Fernverkehrszügen in der Fahrplanauskunft nicht zusätzlich „RE“ angegeben, sondern nur die Zuggattung des Fernverkehrszuges mit der Zugnummer (z.B. ICE 567). Anhand der Fahrplanauskunft kann daher keine Aussage getroffen werden, ob Streckenabschnitte im Rahmen der Freifahrt für Menschen mit Schwerbehinderung genutzt werden können.
Prüfung des Zuglaufs
Der Zuglauf eines Zuges wird in der Fahrplanauskunft durch Auswählen der Zugnummer aufgerufen. Im Zuglauf wird der Fahrplan des Zuges mit den Fahrzeiten angezeigt. Am Ende der Seite sind zu dem Zug weitere Bemerkungen und Informationen zu finden. Sofern auf dem Streckenabschnitt Fahrkarten des Nahverkehrs und somit auch der Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke anerkannt werden, erscheint in den Bemerkungen ein entsprechender Hinweis. Dieser Hinweis hat in der Regel die Form „Alle Nahverkehrsfahrkarten werden anerkannt (Bahnhof A – Bahnhof B)“.
Kosten von Fahrkarten
Bei der Betrachtung der Gesamtstrecke in der Fahrplanauskunft können nur Tickets für die Gesamtstrecke erworben werden, eine Berücksichtigung des Schwerbehindertenausweises ist direkt nicht möglich.
Je nach Fahrtstrecke kann es jedoch günstiger sein, einen Fahrschein für die Gesamtstrecke zu erwerben (z.B. einen Sparpreis), als für den Vorlauf und für den Nachlauf jeweils eine Fahrkarte. In der Summe könnten diese zwei Fahrkarten teurer sein. Eine pauschale Aussage ist hierbei nicht möglich, so dass im Einzelfall geprüft werden muss, welche Fahrkartenkonstellation für den Reisenden am günstigsten ist.