Fragen und Antworten zum Thema „Fernverkehr“

Kann mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke die Fernverkehrszüge (z.B. IC und ICE) genutzt werden?

Die unentgeltliche Beförderung („Freifahrt“) von schwerbehinderten Menschen mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke gilt generell nur in den Bussen und Bahnen des Nahverkehrs. Somit können Fernverkehrszüge (z.B. IC, ICE) nicht kostenfrei genutzt werden.


Reicht es aus, wenn ein Aufpreis gezahlt wird um den Fernverkehrszug zu nutzen?

In den Fernverkehrszügen ist der reguläre Fahrpreis für den schwerbehinderten Reisenden zuzahlen. Hierbei ist es unerheblich, ob ein Sparpreis, Fahrkarte mit Bahncard-Ermäßigung oder ein normaler Fahrschein verwendet wird. Einen Aufpreis oder Zuschlag für schwerbehinderte Reisende wird von den Bahnunternehmen nicht angeboten.


Fährt meine eingetragene Begleitperson im Fernverkehr kostenfrei mit?

Sofern das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis des schwerbehinderten Reisenden eingetragen ist, kann dieser eine Begleitperson kostenfrei, auch in den Zügen und Bussen des Fernverkehrs, mitnehmen.


Warum gilt die Freifahrt nicht im Fernverkehr?

Die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr von schwerbehinderten Menschen gilt prinzipiell nur im Nahverkehr. Dieser Nachteilsausgleich soll die Mobilität und die selbstbestimmte Lebensführung für den Alltag und im Beruf sichern. Durch die bundesweite unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr wird bereits ortsunabhängig eine Mobilität für die alltäglichen Dinge des Lebens gewährleistet. Eine Ausweitung auf den Fernverkehr würde somit nicht mehr dem Zweck des Nachteilsausgleichs entsprechen.

Durch die Ausweitung auf die bundesweite Nutzung der Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn DB-Züge (2011) hat bereits der Gesetzgeber den Wirkungskreis erheblich erweitert. Einige Jahre zuvor gab es jedoch Bestrebungen, die unentgeltliche Beförderung nur noch auf einem Umkreis des Wohnortes von 50km generell einzugrenzen. Im Hinblick auf diesen Entwicklungen und auch im Hinblick auf dem Sinn des Nachteilsausgleichs, ist eine Forderung auf Freigabe des Fernverkehrs nicht durchsetzbar.


In einigen Verkehrsverbundgebieten können Intercity- und Eurocity-Züge (IC/EC) mit Verbundfahrausweisen genutzt werden. Gilt dies auch für Schwerbehindertenausweise?

Die unentgeltliche Beförderung mit dem Schwerbehindertenausweis ist grundsätzlich in Fernverkehrszügen ausgeschlossen. Es gibt jedoch einige abweichende und freiwillige Sonderregelungen. So hat zum Beispiel der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) einige Fernverkehrszüge für die unentgeltliche Beförderung mit dem Schwerbehindertenausweis freigegeben. Kein Eisenbahnunternehmen oder Verkehrsverbund ist dazu gesetzlich verpflichtet! Andere Verkehrsverbünde — wie etwa der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) — hingegeben, haben ihre für Verbundfahrausweise freigegebenen IC-/EC-Verbindungen nicht auch auf Reisende mit dem Schwerbehindertenausweis ausgedehnt.