In den Verkehrsmitteln des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVV sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Eine Mitnahme von E-Scootern in Straßenbahnen und S-Bahnen ist nicht möglich.