Bei der Fahrt im Bus „AirLiner“ zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Flughafen gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden nur mit einem Zuschlag. Dieser ist direkt beim Busfahrer erhältlich. Für die kostenfreie Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) wird kein Zuschlag benötigt.
Darmstadt Hbf
Bahnhofsmissionen in Hessen
DB Regio Mitte
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Mitte unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Hessische Landesbahn
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Hessische Landesbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Rhein-Main-Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
S-Bahn Rhein-Main
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Rhein-Main unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Serviceeinrichtungen mit induktiver Höranlage
Vias
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Vias unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Wegbegleitung bei Ersatzverkehr
Die Deutsche Bahn bietet für blinde und seheingeschränkte Menschen eine Wegbegleitung bei Ersatzverkehren an.