Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Karlsruhe Ebertstraße
E-Scooter im Karlsruher Verkehrsverbund
In den Verkehrsmitteln des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVV sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Eine Mitnahme von E-Scootern in Straßenbahnen und S-Bahnen ist nicht möglich.
Karlsruher Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Stadtbahn Karlsruhe
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Stadtbahn Karlsruhe unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.