Innerhalb des Stadtgebietes Kreuzlingen (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke, sowie die der Begleitperson anerkannt. Dies gilt für alle Fahrten mit der Eisenbahn, S-Bahn und den Stadtbussen.
Eine Auflistung der Linien und der freigegebenen Streckenabschnitte ist dem Linienverzeichnis auf unserer Informationsseite zum Tarifverbund Ostwind zu entnehmen.