Rhein-Neckar-Verkehr

Stadtbahn der Rhein-Neckar-Verkehr in Mannheim. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Rhein-Neckar-Verkehr unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

S-Bahn Rhein-Main

S-Bahn der Linie 7 im Hauptbahnhof Frankfurt am Main

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Rhein-Main unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

S-Bahn Rhein-Neckar

S-Bahn Rhein-Neckar in der Pfalz unterwegs. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Rhein-Neckar unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Stadtbahn Karlsruhe

Stadtbahn der AVG in Karlsruhe. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Stadtbahn Karlsruhe unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.