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Auf den nachfolgend genannten Fähren der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen grenzüberschreitend anerkannt:
- Wanderschiff Bad Schandau — Krippen — Schmilka — Hrensko
- F1 Schöna — Hrensko
Auf den Fähren der Wyker Dampfschiffs-Reederei (W.D.R.) werden schwerbehinderte Reisende im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke kostenfrei befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich befördert.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Priwallfähren Lübeck-Travemünde unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei den Elbfähren der Dresdener Verkehrsbetriebe unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Insbesondere bei Sonderformen von Verkehrsmitteln, wie z.B. Bergbahnen und Fähren, besteht häufig Unklarheit in welchem Umfang die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt.
Für folgende Fähren und Schiffsverkehre wurden neue Informationen freigeschaltet:
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel auf den nachfolgend angegebenen Fähren unentgeltlich ohne Zuschlag befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei den Berliner Verkehrsbetriebe auf den nachfolgend angegebenen Fähren unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden auf den nachfolgend angegebenen Fähren unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei den Warnowfähren auf den nachfolgend angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Wasser- und Schifffahrtsamt auf den nachfolgend angegebenen Fähren unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.