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Neue Informationen zu Fähren

Insbesondere bei Sonderformen von Verkehrsmitteln, wie z.B. Bergbahnen und Fähren, besteht häufig Unklarheit in welchem Umfang die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt.

Für folgende Fähren und Schiffsverkehre wurden neue Informationen freigeschaltet:

Fähren in Bremen

Weserfähre in Bremen-Vegesack. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden auf den nachfolgend angegebenen Fähren unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Warnowfähren in Rostock

Fähre Warnemünde in Rostock. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei den Warnowfähren auf den nachfolgend angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.