Zusammensetzung der Eigenbeteiligung des Beiblatts mit Wertmarke

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis

Die Höhe der Eigenbeteiligung beim Beiblatt mit Wertmarke des Versorgungsamtes für die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen ergibt sich gemäß den rechtlichen Vorgaben des § 228 Absatz 2 SGB IX.
Die dort in Satz 1 festgeschriebenen Beträge sind gemäß Satz 2 anpassungsfähig, so dass es hierzu keiner Änderung des Gesetzestextes bedarf.

Neun-Euro-Ticket auch für Reisende mit Behinderung

Regionalexpress in Berlin. Foto: Marco Krings

Im Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gibt es ein monatliches Ticket für die Benutzung von Bus und Bahn im Nahverkehr zum Preis von 9,00 € pro Monat.

Schwerbehinderte Menschen können bereits bundesweit die Verkehrsmittel des Nahverkehrs mit dem Beiblatt und Wertmarke kostenfrei nutzen. Wer also bereits die Freifahrt mit Beiblatt mit Wertmarke nutzt, benötigt kein Neun-Euro-Ticket.

Für behinderte Reisende die jedoch kein Beiblatt mit Wertmarke haben, für dem kann das Neun-Euro-Ticket eine gute Möglichkeit sein, im Sommer ausgiebig die Nahverkehrsmittel zu Nutzen und Deutschland zu erkunden.

Neue App DB Barrierefrei

App DB Barrierefrei. Foto: Deutsche Bahn AG / Pablo Castagnola

Pressemitteilung der Deutschen Bahn AG

Besserer Service für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen

15 Jahre erfolgreiche Arbeit der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe • DB-Chef Dr. Richard Lutz: „Mehr Mobilität durch konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen“

Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im Fährverkehr

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Foto: Marco Krings

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts – 
Urteil vom 27. September 2018 (Az. BVerwG 5 C 7.17)

Bei dem Fährverkehr zwischen Emden und Borkum handelt es sich um Nahverkehr im Sinne des Schwerbehindertenrechts. Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und eine erforderliche Wertmarke verfügen, steht daher ein Anspruch auf unentgeltliche Beförderung zu. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.