Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Angermünde
DB Regio Nordost
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Nordost unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Fernverkehrszüge im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sind für schwerbehinderte Reisende im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr folgende Fernverkehrszüge ohne Aufpreis/Zuschlag auf den genannten Strecken nutzbar:
Informationen in leichter Sprache des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
Der Verkehrs-Verbund Berlin / Brandenburg (VBB) hat auf seiner Web-Seite Informationen in leichter Sprache. Es gibt auch eine Broschüre.
- Webseite aufrufen
vbb.de/leichte-sprache
Niederbarnimer Eisenbahn
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Niederbarnimer Eisenbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Strecke Szczecin Glowny (Polen) – Angermünde (Deutschland)
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Angermünde (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RB/RE 66 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Angermünde und Tantow.
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.