
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Nordost unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sind für schwerbehinderte Reisende im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr folgende Fernverkehrszüge ohne Aufpreis/Zuschlag auf den genannten Strecken nutzbar:
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Niederbarnimer Eisenbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Angermünde (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RB/RE 66 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Angermünde und Tantow.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.