Im Bundesland Nordrhein-Westfalen kann die 1. Klasse mit einem Monatsabo „NRWupgrade1.Klasse“ auch mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden. Das lösen von Aufpreisen für Einzelfahrten im NRW-Tarif berechtigt jedoch nicht zur Nutzung der 1. Klasse.
Lauenförde-Beverungen
Nordhessischer Verkehrsverbund
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Nordwestbahn

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Nordwestbahn (NWB) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
WestfalenTarif

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Westfalentarif unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.