Sitzplätze und Stellplätze

Innenraumansicht eines FLIRT der Westfalenbahn
Innenraumansicht eines FLIRT der Westfalenbahn. Foto: Marco Krings

In fast allen Nah- und Fernverkehrszügen gibt es Sitzplätze für behinderte Reisende und Stellplätze für Rollstühle und andere Hilfsmittel.

Anspruch

Fahrgäste haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die Fahrgäste sind jedoch bei den Fahrten mit Bus und Bahn angehalten, bei Bedarf ihren Sitzplatz für schwerbehinderte Menschen, in der Gehfähigkeit beeinträchtigte Personen, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben. Im Eisenbahnverkehr gilt dies nur für die ausgewiesen Plätze (Kleinkindabteil, Schwerbehindertenplätze) für mobilitätseingeschränkte Reisende.

Ein überfüllter Zug in der 2. Klasse berechtigt nicht zur Fahrt in der 1. Klasse. Es liegt im Ermessen des Zugpersonals behinderte Reisende einen Sitzplatz in der 1. Klasse anzubieten.

Es sei noch angemerkt, dass bei Bedarf der Sitzplatzinhaber höflich gebeten werden sollte, den Sitzplatz freizugeben.

Nahverkehrszüge

In den Nahverkehrszügen befinden sich ausgewiesene Sitzplätze in der Nähe der Einstiegsbereiche.

Stellplätze für Rollstühle und andere Hilfsmittel befinden sich in der Regel am Zuganfang- oder ende. Bei neueren Nahverkehrszügen kann dies auch in der Mitte des Zuges sein. Die Position ist abhängig vom eingesetzten Fahrzeug des Eisenbahnverkehrsunternehmens.

Fernverkehrszüge

ICE 2 in Dortmund. Foto: Marco Krings
ICE 2 in Dortmund. Foto: Marco Krings

In vielen Fernverkehrszügen sind Sitzplätze und Abteile für schwerbehinderte Reisende dauerhaft durch die Reservierungsanzeige gekennzeichnet. Die meisten Fernverkehrszüge verfügen über Rollstuhlstellplätze für Rollstuhlfahrer.

In der App „DB Navigator“ und über die Reiseauskunft der Deutschen Bahn sind detaillierte Informationen zum Wagenstand abrufbar.
Im Wagenstandanzeiger sind die Wagen mit den Sitzplätzen mit einem Sitzsymbol mit Kreuz und Stellplätzen und die Stellplätze mit einem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet.

Um eine Mitnahme von Rollstühlen in den Fernverkehrszügen zu garantieren, ist eine Reservierung erforderlich. Dies ist in jedem Reisezentrum, Verkaufsstelle oder über die Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn möglich. Der Rollstuhlstellplatz kann bei Vorliegen der Merkzeichen B und G/aG kostenfrei reserviert werden. Liegt nur das Merkzeichen G oder aG vor, d.h. ohne Merkzeichen B, so fällt für die Platzreservierung ein Reservierungsentgelt an.

In der Nähe des Rollstuhlstellplatzes werden Sitzplätze für den Rollstuhlfahrer und ggf. für seine Begleitperson reserviert.

Für die Nutzung des Rollstuhlstellplatzes benötigt der rollstuhlfahrende Reisende nur eine Fahrkarte für die 2. Klasse, unabhängig davon in welcher Klasse sich der Rollstuhlstellplatz tatsächlich befindet.

In den Fernverkehrszügen Thalys, TGV, ÖBB-Nightjet und EuroNight gibt es keine gesonderten Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Reisende.

Wegen den verschiedenen Wagentypen und Wagenzusammenstellungen können für die Sitzplatznummern und Stellplätze in den Intercity-Zügen keine pauschalen Aussagen getroffen werden.

Platz finden

Wagenstandsanzeiger auf dem Bahnsteig. Foto: Marco Krings
Wagenstandanzeiger auf dem Bahnsteig. Foto: Marco Krings

Um sich bereits im Vorfeld über die Lage des Sitzplatzes oder des Stellplatzes im Zug zu informieren, bedarf es einige Recherchen auf verschiedenen Internetseiten.

Auf der privaten Webseite von Marcus Grahnert fernbahn.de, sind die aktuellen Wagenreihungen als PDF-Dateien zu finden, woraus die Wagen mit Sitzplätzen und Stellplätzen für schwerbehinderte Reisende ersichtlich sind. Hieraus ist auch die Lage des Wagens im Zug ersichtlich, so dass dieser auch schneller auf dem Bahnsteig gefunden werden kann.

Je nach eingesetzten Fernverkehrswagen befinden sich die jeweiligen Plätze an anderen Stellen.

Die folgende Liste mit Webseiten gibt einen Überblick über Informationsangebote zu Sitzplänen und Wagenskizzen der verschiedenen Wagenarten. Aus den Plänen sind dann die Sitzplatznummern und die Anordnung der Plätze ersichtlich.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen