
Auf der grenzüberschreitenden Linie RB 61 zwischen Bad Bentheim (Deutschland) und Hengelo (Niederlande) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Übersicht der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken auf denen die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen am letzten deutschen Bahnhof oder Grenztarifpunkt endet (bei Fahrten ins Ausland) bzw. beginnt (bei Fahrten nach Deutschland).
Auf der grenzüberschreitenden Linie RB 61 zwischen Bad Bentheim (Deutschland) und Hengelo (Niederlande) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Auf der grenzüberschreitenden Verbindung Regionalexpress (RE) 19 der Vias wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen zwischen Emmerich-Elten (Deutschland) und Arnhem Central (Niederlande) nicht anerkannt.
Auf der Bahnstrecke Bad Nieuweschans (Niederlande) — Leer (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Zügen RB 57 der Arriva Nederlande nur auf dem deutschen Sterckenabschnitt zwischen Leer(Ostfriesl) und Weener.
In den Zügen R und REX der Österreichische Bundesbahnen wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Streckenabschnitt Braunau/Inn (Österreich) – Simbach (Inn) (Deutschland) nicht anerkannt.
Auf der Bahnstrecke Bregenz (Österreich) — Lindau (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Zügen REX 1 und S 1 der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und REX 7 der Thurbo nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Lindau Insel und Lindau-Reutin anerkannt.
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke gilt nicht auf dem Streckenabschnitten in Österreich.
In den Zügen VGB RB 2 der Vogtlandbahn wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Cheb (Tschechien) – Bad Brambach (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf dem deutschen Streckenabschnitt.
Im Zug RB U28 der DB Regio Südost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Sebnitz(Sachs) und Schöna anerkannt. Eine grenzüberschreitende Anerkennung auf der Strecke Rumburk/Dolni Poustevna (Tschechien) – Sebnitz(Sachs) (Deutschland) findet nicht statt.
Im Zug RB U28 der DB Regio Südost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Sebnitz(Sachs) und Schöna anerkannt.
Im RE 20 der DB Regio Südost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen ebenfalls nur auf dem deutschen Streckenabschnitt anerkannt.
Eine grenzüberschreitende Anerkennung auf der Strecke Decin hl.n./Dolni Zleb (Tschechien) – Schöna (Deutschland) findet nicht statt.
In den Zügen ALX/EX RE 25 (München – Prag) des Alex, in den Zügen OPB/Os RB 27 der Oberpfalzbahn sowie in den Regionalexpress-Zügen RE 47 der DB Regio Bayern wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Domazlice (Tschechien) – Furth im Wald (Deutschland) nicht anerkannt.
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf dem deutschen Streckenabschnitt (München – ) Schwandorf – Furth im Wald.
Auf der Bahnstrecke Forbach (Frankreich) — Saarbrücken (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 18 der SNCF (TER Grand Est) nicht anerkannt.
Auf der Strecke Heerlen (Niederlande) – Aachen (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RE 18 (LIMAX) der Arriva Nederland nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Aachen Hbf und Herzogenrath.
In den Zügen RB 95 des Alex wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Abschnitt Selb-Plößberg (Deutschland) – Cheb (Tschechien) – Schirnding (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf den deutschen Streckenabschnitten Hof – Selb-Plößberg und Schirnding – Marktredwitz.
Im Regionalexpress (RE 33) Marktredwitz – Cheb der DB Regio Bayern gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen ebenfalls nur auf dem deutschen Streckenabschnitt Marktredwitz – Schirnding.
In den Zügen TL L7 und TLX RE 2 der Trilex wird auf der Strecke Hradek nad Nisou (Tschechien) – Zittau (Deutschland) die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen anerkannt.
Die Trilex befördert eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson (Merkzeichen B) in ihren Zügen (TL, TLX) auch auf den tschechischen Streckenabschnitten kostenfrei.
In den S-Bahn-Zügen S 6 der Österreichische Bundesbahnen, sowie in der Zügen (RB 6 und RE 61) der DB Regio Bayern wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Streckenabschnitt Innsbruck (Österreich) – Mittenwald (Deutschland) nicht anerkannt.
Auf der Strecke Karlovy Vary / Nejdek (Tschechien) – Johanngeorgenstadt (Deutschland) wird in den Zügen Os der Ceske Drahy die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Auf der Strecke Kostrzyn (Polen) – Berlin (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in der NEB RB 26 der Niederbarnimer Eisenbahn nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Berlin und Küstrin-Kietz.
Auf der Bahnstrecke Müllheim (Deutschland) — Mulhouse (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalbahn-Zügen (RB) der DB Regio Baden-Württemberg und der SNCF nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Müllheim(Baden) und Neuenburg(Baden).
In den EC- und IC-Zügen der Dänischen Staatsbahn (DSB) und der Deutschen Bahn (DB) wird die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Padborg (Dänemark) – Flensburg (Deutschland) nicht anerkannt.
In den Zügen R und Os der Ceske Drahy wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Zelezna Ruda / Plzen / Praha (Tschechien) – Bayerisch Eisenstein (Deutschland) nicht anerkannt.
In den Zügen R 91 der Przewozy Regionalne der Strecke Rzepin (Polen) – Frankfurt(Oder) (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Auf der Eisenbahnstrecke Saarbrücken — Sarreguemines (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende zwischen Kleinblittersdorf-Hanweiler (letzter deutscher Halt) und Sarreguemines (Frankreich) nur in den Zügen der Saarbahn GmbH (Linie S1).
In den Zügen R und REX der Österreichische Bundesbahnen wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Schärding (Österreich) – Passau (Deutschland) nicht anerkannt.
In den Zügen VGB RB 1 und VGB RB 5 der Vogtlandbahn wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Sokolov / Kraslice (Tschechien) – Klingenthal (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf dem deutschen Streckenabschnitt.
Auf der Bahnstrecke Straßburg/Strasbourg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur in den Zügen der SWEG nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Kehl und Offenburg.
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Angermünde (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RB/RE 66 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Angermünde und Tantow.
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Pasewalk (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RE 4 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt (Lübeck – ) Pasewalk – Grambow.
Auf der Bahnstrecke Thionville (Frankreich) — Trier (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 16 der SNCF (TER Grand Est) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Perl und Trier.
In den Regionalexpress-Zügen der Eurobahn auf der Linie RE 13 gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden und ihrer Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt von/bis Kaldenkirchen.
Auf der Bahnstrecke Waldshut (Deutschland) — Koblenz (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den S-Bahn-Linien S 27 (SBB) und S 36 (Thurbo) nicht anerkannt.
In den Zügen der Linie S 41 der Belgischen Eisenbahn (SNCB/NGBE/NNBS) wird auf der Bahnstrecke Welkenraedt (Belgien) — Aachen (Deutschland) die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
In den Zügen IRE „Kulturzug“ der DB Regio Nordost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Wroclaw Glowny (Polen) – Cottbus (Deutschland) nicht anerkannt.
In den Zügen RB 93 der Przewozy Regionalne und der DB Regio Nordost auf der Strecke Zasieki (Polen) – Forst(Lausitz) (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
In den Zügen TL und TLX/KD (RE 1) der Trilex auf der Strecke Zgorzelec (Polen) – Görlitz (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen wird in den Zügen TL und TLX (RE 1) der Trilex nur auf dem deutschen Streckenabschnitt anerkannt.
Die Trilex befördert eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson (Merkzeichen B) in ihren Zügen (TL, TLX) auch auf den tschechischen Streckenabschnitten kostenfrei.
In den Zügen RB 92 der DB Regio Nordost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Zielona Gora (Polen) – Guben (Deutschland) nicht anerkannt.