Auf der grenzüberschreitenden Linie RB 61 zwischen Bad Bentheim (Deutschland) und Hengelo (Niederlande) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Grenzüberschreitende Strecken ohne Freifahrt
Übersicht der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken auf denen die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen am letzten deutschen Bahnhof oder Grenztarifpunkt endet (bei Fahrten ins Ausland) bzw. beginnt (bei Fahrten nach Deutschland).
Keine Freifahrt zwischen Emmerich-Elten und Arnhem (Niederlande)
Auf der grenzüberschreitenden Verbindung Regionalexpress (RE) 19 der Vias wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen zwischen Emmerich-Elten (Deutschland) und Arnhem Central (Niederlande) nicht anerkannt.
Strecke Bad Nieuweschans (Niederlande) — Leer (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Bad Nieuweschans (Niederlande) — Leer (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Zügen RB 57 der Arriva Nederlande nur auf dem deutschen Sterckenabschnitt zwischen Leer(Ostfriesl) und Weener.
Strecke Braunau/Inn (Österreich) – Mühldorf(Oberbay) (Deutschland)
In den Zügen R und REX der Österreichische Bundesbahnen wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Streckenabschnitt Braunau/Inn (Österreich) – Simbach (Inn) (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Bregenz (Österreich) — Lindau (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Bregenz (Österreich) — Lindau (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Zügen REX / S 1 / S 7 der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Lindau Insel und Lindau-Reutin anerkannt.
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke gilt nicht auf dem Streckenabschnitten in Österreich.
Strecke Cheb (Tschechien) – Bad Brambach (Deutschland)
In den Zügen VGB RB 2 der Vogtlandbahn wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Cheb (Tschechien) – Bad Brambach (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf dem deutschen Streckenabschnitt.
Strecke Dolni Poustevna (Tschechien) – Sebnitz(Sachs) (Deutschland)
Im Zug RB U28 der DB Regio Südost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Sebnitz(Sachs) und Schöna anerkannt. Eine grenzüberschreitende Anerkennung auf der Strecke Rumburk/Dolni Poustevna (Tschechien) – Sebnitz(Sachs) (Deutschland) findet nicht statt.
Strecke Dolni Zleb (Tschechien) – Schöna (Deutschland)
Im Zug RB U28 der DB Regio Südost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Sebnitz(Sachs) und Schöna anerkannt.
Im RE 20 der DB Regio Südost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen ebenfalls nur auf dem deutschen Streckenabschnitt anerkannt.
Eine grenzüberschreitende Anerkennung auf der Strecke Decin hl.n./Dolni Zleb (Tschechien) – Schöna (Deutschland) findet nicht statt.
Strecke Domazlice (Tschechien) – Furth im Wald (Deutschland)
In den Zügen ALX/EX RE 25 (München – Prag) des Alex, in den Zügen OPB/Os RB 27 der Oberpfalzbahn sowie in den Regionalexpress-Zügen RE 47 der DB Regio Bayern wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Domazlice (Tschechien) – Furth im Wald (Deutschland) nicht anerkannt.
Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf dem deutschen Streckenabschnitt (München – ) Schwandorf – Furth im Wald.
Strecke Forbach (Frankreich) — Saarbrücken (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Forbach (Frankreich) — Saarbrücken (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 18 der SNCF (TER Lorraine) nicht anerkannt.
Strecke Heerlen (Niederlande) – Aachen (Deutschland)
Auf der Strecke Heerlen (Niederlande) – Aachen (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RE 18 (LIMAX) der Arriva Nederland nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Aachen Hbf und Herzogenrath.
Strecke Hof (Deutschland) – Cheb (Tschechien) – Marktredwitz (Deutschland)
In den Zügen RB 95 des Alex wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Abschnitt Selb-Plößberg (Deutschland) – Cheb (Tschechien) – Schirnding (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf den deutschen Streckenabschnitten Hof – Selb-Plößberg und Schirnding – Marktredwitz.
Im Regionalexpress (RE 33) Marktredwitz – Cheb der DB Regio Bayern gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen ebenfalls nur auf dem deutschen Streckenabschnitt Marktredwitz – Schirnding.
Strecke Hradek nad Nisou (Tschechien) – Zittau (Deutschland)
In den Zügen TL L7 und TLX RE 2 der Trilex wird auf der Strecke Hradek nad Nisou (Tschechien) – Zittau (Deutschland) die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen anerkannt.
Die Trilex befördert eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson (Merkzeichen B) in ihren Zügen (TL, TLX) auch auf den tschechischen Streckenabschnitten kostenfrei.
Strecke Innsbruck (Österreich) – Garmisch-Partenkirchen (Deutschland)
In den S-Bahn-Zügen S 6 der Österreichische Bundesbahnen, sowie in der Zügen (RB 6 und RE 61) der DB Regio Bayern wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Streckenabschnitt Innsbruck (Österreich) – Mittenwald (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Karlovy Vary (Tschechien) – Johanngeorgenstadt (Deutschland)
Auf der Strecke Karlovy Vary / Nejdek (Tschechien) – Johanngeorgenstadt (Deutschland) wird in den Zügen Os der Ceske Drahy die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Strecke Kostrzyn (Polen) – Berlin (Deutschland)
Auf der Strecke Kostrzyn (Polen) – Berlin (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in der NEB RB 26 der Niederbarnimer Eisenbahn nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Berlin und Küstrin-Kietz.
Strecke Müllheim (Deutschland) — Mulhouse (Frankreich)
Auf der Bahnstrecke Müllheim (Deutschland) — Mulhouse (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalbahn-Zügen (RB) der DB Regio Baden-Württemberg und der SNCF nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Müllheim(Baden) und Neuenburg(Baden).
Strecke Padborg (Dänemark) – Flensburg (Deutschland)
In den EC- und IC-Zügen der Dänischen Staatsbahn (DSB) und der Deutschen Bahn (DB) wird die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Padborg (Dänemark) – Flensburg (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Plzen (Tschechien) – Plattling (Deutschland)
In den Zügen R und Os der Ceske Drahy wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Zelezna Ruda / Plzen / Praha (Tschechien) – Bayerisch Eisenstein (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Rzepin (Polen) – Frankfurt(Oder) (Deutschland)
In den Zügen R 91 der Przewozy Regionalne der Strecke Rzepin (Polen) – Frankfurt(Oder) (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Strecke Saarbrücken — Sarreguemines
Auf der Eisenbahnstrecke Saarbrücken — Sarreguemines (Frankreich) gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende zwischen Kleinblittersdorf-Hanweiler (letzter deutscher Halt) und Sarreguemines (Frankreich) nur in den Zügen der Saarbahn GmbH (Linie S1).
Strecke Schärding (Österreich) – Passau (Deutschland)
In den Zügen R und REX der Österreichische Bundesbahnen wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Schärding (Österreich) – Passau (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Sokolov (Tschechien) – Klingenthal (Deutschland)
In den Zügen VGB RB 1 und VGB RB 5 der Vogtlandbahn wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Sokolov / Kraslice (Tschechien) – Klingenthal (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf dem deutschen Streckenabschnitt.
Strecke Straßburg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Straßburg/Strasbourg (Frankreich) — Offenburg (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nur in den Zügen der SWEG nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Kehl und Offenburg.
Strecke Szczecin Glowny (Polen) – Angermünde (Deutschland)
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Angermünde (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RB/RE 66 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Angermünde und Tantow.
Strecke Szczecin Glowny (Polen) – Pasewalk (Deutschland)
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Pasewalk (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RE 4 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt (Lübeck – ) Pasewalk – Grambow.
Strecke Thionville (Frankreich) — Trier (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Thionville (Frankreich) — Trier (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 16 der SNCF (TER Lorraine) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Perl und Trier.
Strecke Venlo (Niederlande) — Mönchengladbach (Deutschland)
In den Regionalexpress-Zügen der Eurobahn auf der Linie RE 13 gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden und ihrer Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt von/bis Kaldenkirchen.
Strecke Waldshut (Deutschland) — Koblenz (Schweiz)
Auf der Bahnstrecke Waldshut (Deutschland) — Koblenz (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den S-Bahn-Linien S 27 (SBB) und S 36 (Thurbo) nicht anerkannt.
Strecke Welkenraedt (Belgien) — Aachen (Deutschland)
Auf der Bahnstrecke Welkenraedt (Belgien) — Aachen (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 29 der Belgischen Eisenbahn (SNCB/NGBE/NNBS) nicht.
Strecke Wroclaw Glowny (Polen) – Cottbus (Deutschland)
In den Zügen IRE „Kulturzug“ der DB Regio Nordost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Wroclaw Glowny (Polen) – Cottbus (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Zasieki (Polen) – Forst(Lausitz) (Deutschland)
In den Zügen RB 93 der Przewozy Regionalne und der DB Regio Nordost auf der Strecke Zasieki (Polen) – Forst(Lausitz) (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Strecke Zgorzelec (Polen) – Görlitz (Deutschland)
In den Zügen TL und TLX/KD (RE 1) der Trilex auf der Strecke Zgorzelec (Polen) – Görlitz (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen wird in den Zügen TL und TLX (RE 1) der Trilex nur auf dem deutschen Streckenabschnitt anerkannt.
Die Trilex befördert eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson (Merkzeichen B) in ihren Zügen (TL, TLX) auch auf den tschechischen Streckenabschnitten kostenfrei.
Strecke Zielona Gora (Polen) – Guben (Deutschland)
In den Zügen RB 92 der DB Regio Nordost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Zielona Gora (Polen) – Guben (Deutschland) nicht anerkannt.