Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Autofähre Oberbillig (Deutschland) – Wasserbillig (Luxembourg) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Ausländische Streckenabschnitte von Bussen und Straßenbahnen
Einige Busse und Straßenbahnen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Deutschland und einem benachbarten Land können im Rahmen der unentgeltlichen Beförderung für schwerbehinderte Menschen genutzt werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Verkehrsmittel mit freigegebenen Streckenabschnitten im Ausland.
- Weitere Informationen zu ausländischen Streckenabschnitten im Bahnverkehr
- Weitere Informationen und Services aus anderen Ländern
- Weitere Informationen zu grenzüberschreitende Strecken ohne Freifahrt
Diese Liste ist derzeit noch unvollständig und daher noch nicht abschließend.
Buslinie 184 der Völklinger Verkehrsbetriebe
Auf der Buslinie 184 (Bous — Völklingen — Lauterbach — Carling) der Völklinger Verkehrsbetriebe gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerberbehinderten Menschen mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) bis Rue de Lorraine, Carling (Frankreich). Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Buslinie 983 Frankfurt (Oder) — Slubice (Polen)
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Buslinie 983 Frankfurt (Oder) — Slubice (Polen) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Buslinie A Görlitz — Zgorzelec (Polen)
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Buslinie A Görlitz — Zgorzelec (Polen) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Busse im Bereich Konstanz und Kreuzlingen

Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt. Dies entspricht der Tarifzone 256 Kreuzlingen.
Busse und Straßenbahnen im Bereich Basel, Riehen und Rheinfelden (Schweiz)

Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt.
Elbfähren zwischen Schöna und Hrensko (Tschechien)
Auf den nachfolgend genannten Fähren der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen grenzüberschreitend anerkannt:
- Wanderschiff Bad Schandau — Krippen — Schmilka — Hrensko
- F1 Schöna — Hrensko
Grenzüberschreitende Buslinien im Landkreis Konstanz

Im Bereich des Landkreises Konstanz gibt es einige grenzüberschreitende Buslinien in die Schweiz. Auf den nachfolgenden aufgelisteten Streckenabschnitten von Buslinien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson anerkannt.
Grenzüberschreitende Buslinien nach Luxemburg
Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten grenzüberschreitenden Linienbussen nach Luxemburg anerkannt.
Grenzüberschreitende Linien der RVM in die Niederlande
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regionalverkehr Münsterland (RVM) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Grenzüberschreitende Linien des Stadtbus Bocholt
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Stadtbus Bocholt unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Dies schließt insbesondere die grenzüberschreitenden Linien in die Niederlande mit ein:
- C 7 Bocholt — Dinxperlo
- T 10 Bocholt-Barlo — Winterswijk
- C 11 Bocholt — Aalten