In den Zügen VGB RB 2 der Vogtlandbahn wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Cheb (Tschechien) – Bad Brambach (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf dem deutschen Streckenabschnitt.