Strecke Innsbruck (Österreich) – Garmisch-Partenkirchen (Deutschland)


In den S-Bahn-Zügen S 6 der Österreichische Bundesbahnen, sowie in der Zügen (RB 6 und RE 61) der DB Regio Bayern wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Streckenabschnitt Innsbruck (Österreich) – Mittenwald (Deutschland) nicht anerkannt.

Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt in den Zügen nur auf dem deutschen Streckenabschnitt (München – ) Garmisch-Partenkirchen – Mittenwald.