In den Regionalexpress-Zügen der Eurobahn auf der Linie RE 13 gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden und ihrer Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt von/bis Kaldenkirchen.
Für den Streckenabschnitt Kaldenkirchen — Venlo benötigt die schwerbehinderte Person sowie ihre Begleitperson jeweils eine Fahrkarte. Das kann entweder eine Fahrkarte nach dem VRR-Tarif oder eine Fahrkarte nach dem internationalen Bahntarif sein.
1. Tarif des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR)
Im Rahmen des VRR-Tarifs erwerben die schwerbehinderte Person und die Begleitperson jeweils ein VRR-Ticket der Preisstufe A. Dies gilt dann jeweils für eine Fahrt. Für Hin- und Rückfahrt sind somit pro Person zwei Tickets der Preisstufe A notwendig.
Weitere Informationen zu den VRR-Tickets erhalten Sie beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
2. Internationaler Bahntarif
Die schwerbehinderte Person benötigt eine internationale Bahnfahrkarte für den Streckenabschnitt Kaldenkirchen — Venlo (und ggf. dem Rückweg). Die Begleitperson fährt gemäß dem Sonderabkommen im internationalen Bahnverkehr auf dieser Strecke kostenfrei. Hierzu wird eine Freifahrkarte benötigt, welche nur im personenbedienten Fahrkartenverkauf in Deutschland erhältlich ist (z.B. im DB-Reisezentrum).