Bei der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden in den Bussen und Straßenbahnen unter bestimmten Voraussetzungen E-Scooter befördert. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite der KVG zu finden.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Bei der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden in den Bussen und Straßenbahnen unter bestimmten Voraussetzungen E-Scooter befördert. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite der KVG zu finden.
Bei der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVG sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
In den Verkehrsmitteln des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) werden E-Scooter nach den Voraussetzungen des Länder-Erlasses befördert. Auf der Webseite der KVV sind dazu detaillierte Informationen abrufbar.
Eine Mitnahme von E-Scootern in Straßenbahnen und S-Bahnen ist nicht möglich.
Die Deutsche Bahn AG bietet unter bahnhof.de zu jedem Bahnhof entsprechende Informationssteckbriefe an. Auf jeder Bahnhofsseite werden Verfügbarkeitsinformationen zu den Aufzügen auf einer Karte angezeigt oder auch als Textinformation dargestellt.