Zur Nutzung der unentgeltlichen Beförderung im Personenverkehr ist ein persönliches Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke erforderlich. Diese wird vom zuständigen Versorgungsamt (Zuständige Behörde kann je nach Bundesland unterschiedlich sein) für ein Jahr für 91 Euro oder für ein halbes Jahr für 46 Euro herausgegeben.
Wertmarke
Die Neuregelung der unentgeltlichen Beförderung ab 1. September 2011
Ab dem 1. September 2011 wird die bisher geltende Regelung, dass Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit grün-orangem Aufdruck sowie Beiblatt und gültigen Wertmarken Züge des Regionalverkehrs innerhalb eines Fahrtradius von 50 Kilometern kostenfrei nutzen dürfen ohne diese Entfernungsbeschränkung fortgeführt.
Fragen und Antworten zum Thema „Begleitperson“
Fragen und Antworten zum Thema „Bei der Fahrt“
Fragen und Antworten zum Thema „Beiblatt mit Wertmarke“
Freifahrt mit Bus und Bahn (Leichte Sprache)
Wer mit Bus oder Bahn fährt, der muss eine Fahrkarte kaufen und dafür bezahlen.
Aber wer einen besonderen Schwerbehinderten-Ausweis hat, der kann viele Busse und Bahnen in Deutschland kostenlos nutzen.
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