Auf den nachfolgend aufgelisteten Linien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson auch auf den aufgeführten Schweizer Streckenabschnitten anerkannt. Dies entspricht der Tarifzone 256 Kreuzlingen.
Kreuzlingen Hafen
S-Bahn St. Gallen
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn St. Gallen auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Tarifverbund Ostwind
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Tarifverbund Ostwind nur auf den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Thurbo AG
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regionalbahn Thurbo auf den im Linienverzeichnis angegeben Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Verkehrsverbund Hegau-Bodensee
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Verkehrsverbund Hegau-Bodensee unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Zuglinien im Stadtgebiet Kreuzlingen
Innerhalb des Stadtgebietes Kreuzlingen (Schweiz) wird die unentgeltliche Beförderung mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke, sowie die der Begleitperson anerkannt. Dies gilt für alle Fahrten mit der Eisenbahn, S-Bahn und den Stadtbussen.
Eine Auflistung der Linien und der freigegebenen Streckenabschnitte ist dem Linienverzeichnis auf unserer Informationsseite zum Tarifverbund Ostwind zu entnehmen.