
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Agilis unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Agilis unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Oberpfalzbahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.
In den Zügen OPB RB 95 der Oberpfalzbahn wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf dem Abschnitt Selb-Plößberg (Deutschland) – Cheb (Tschechien) – Schirnding (Deutschland) nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen gilt nur auf den deutschen Streckenabschnitten Hof – Selb-Plößberg und Schirnding – Marktredwitz.
Im Regionalexpress (RE 33) Nürnberg – Cheb der DB Regio Bayern gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen ebenfalls nur auf dem deutschen Streckenabschnitt Nürnberg – Schirnding.