
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Linienverkehr auf dem Ammersee, Königssee, Starnberger See und Tegernsee unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit. Es wird jedoch ein Freiticket benötigt, welches an der Kasse auf dem Schiff erhältlich ist.