Im Bereich der Kreise Kleve und Viersen gibt es einige grenzüberschreitende Buslinien in die Niederlande. Auf den nachfolgenden aufgelisteten Streckenabschnitten von Buslinien wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihrer Begleitperson anerkannt.
Tarife und Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
Grenzüberschreitende Linien der RVM in die Niederlande
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regionalverkehr Münsterland (RVM) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Grenzüberschreitende Linien des Stadtbus Bocholt
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Stadtbus Bocholt unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Dies schließt insbesondere die grenzüberschreitenden Linien in die Niederlande mit ein:
- C 7 Bocholt — Dinxperlo
- T 10 Bocholt-Barlo — Winterswijk
- C 11 Bocholt — Aalten
Keine Freifahrt zwischen Bad Bentheim und Hengelo
Auf der grenzüberschreitenden Linie RB 61 zwischen Bad Bentheim (Deutschland) und Hengelo (Niederlande) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Monatsabo 1. Klasse im NRW-Tarif
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen kann die 1. Klasse mit einem Monatsabo „NRWupgrade1.Klasse“ auch mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke genutzt werden. Das lösen von Aufpreisen für Einzelfahrten im NRW-Tarif berechtigt jedoch nicht zur Nutzung der 1. Klasse.
Strecke 407/412 Münster(Westf) Hbf/Dortmund Hbf — Enschede
Auf den Regionalbahn-Linien RB 51 Dortmund — Enschede (KBS 412) und RB 64 Münster — Enschede (KBS 412) gilt die unentgeltliche Beförderung durchgehend zwischen Gronau (letzter deutscher Bahnhof) und Enschede (Niederlande) über die niederländischen Bahnhöfe Glanerbrug und Enschede De Eschmarke in den Zügen der DB Regio NRW.
Strecke Emmerich-Elten (Deutschland) — Arnhem (Niederlande)
Auf der grenzüberschreitenden Verbindung Regionalexpress (RE) 19 der Vias wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen zwischen Emmerich-Elten (Deutschland) und Arnhem Central (Niederlande) anerkannt.
Strecke Heerlen (Niederlande) – Aachen (Deutschland)
Auf der Strecke Heerlen (Niederlande) – Aachen (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RE 18 (LIMAX) der Arriva Nederland nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Aachen Hbf und Herzogenrath.
Strecke Venlo (Niederlande) — Mönchengladbach (Deutschland)
In den Regionalexpress-Zügen der Eurobahn auf der Linie RE 13 gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden und ihrer Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) zwischen Kaldenkirchen (Deutschland) und Venlo (Niederlande).
Strecke Welkenraedt (Belgien) – Aachen (Deutschland)
In den Zügen der Linie S 41 der Belgischen Eisenbahn (SNCB/NGBE/NNBS) wird auf der Bahnstrecke Welkenraedt (Belgien) – Aachen (Deutschland) die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
