DB Fernverkehr

Intercity in Radolfzell. Foto. Marco Krings

Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.

DB Regio Baden-Württemberg

Triebwagen 641 als Regionalbahn der DB Baden-Württemberg in Laufenburg

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der DB Regio Baden-Württemberg unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

S-Bahn St. Gallen

S-Bahn nach Kreuzlingen in Konstanz. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn St. Gallen auf den im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

SBB Deutschland

Regionalzug der SBB Deutschland in Allensbach. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der SBB Deutschland unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Schweizerische Bundesbahnen

Interregio der Schweizerischen Bundesbahnen in Konstanz. Foto. Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Schweizerische Bundesbahnen auf den im Streckenzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Tarifverbund Ostwind

S-Bahn der Thurbo in Kreuzlingen. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden im Tarifverbund Ostwind nur auf den unten im Linienverzeichnis aufgeführten Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.

Thurbo AG

S-Bahn der Thurbo in Singen(Htw). Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regionalbahn Thurbo auf den im Linienverzeichnis angegeben Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Zuglinien im Stadtgebiet Kreuzlingen

S-Bahn nach Kreuzlingen in Konstanz. Foto: Marco Krings

Innerhalb des Stadtgebietes Kreuzlingen (Schweiz)  wird die unentgeltliche Beförderung mit dem Schwerbehindertenausweis und Wertmarke, sowie die der Begleitperson anerkannt. Dies gilt für alle Fahrten mit der Eisenbahn, S-Bahn und den Stadtbussen.

Eine Auflistung der Linien und der freigegebenen Streckenabschnitte ist dem Linienverzeichnis auf unserer Informationsseite zum Tarifverbund Ostwind zu entnehmen.