An dieser Stelle sollen die Besonderheiten für schwerbehinderte Reisende im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr erläutert werden.
Anträge, Widersprüche und andere Vorgänge im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten werden vom Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Der Verein Seh-Netz ist nicht der richtige Ansprechpartner hierfür!