Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten in allen Nahverkehrs- und Fernverkehrszügen aller Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). In Fernbussen gelten diese Fahrgastrechte nicht.
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
An dieser Stelle sollen die Besonderheiten für schwerbehinderte Reisende im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr erläutert werden.
Anträge, Widersprüche und andere Vorgänge im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten werden vom Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet. Der Verein Seh-Netz ist nicht der richtige Ansprechpartner hierfür!
Fahrgastrechte für schwerbehinderte Reisende
Bei Fahrten in Verbindung mit der unentgeltlichen Beförderung von schwerbehinderten Menschen ergeben sich einige Besonderheiten bei der Anwendung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Diese werden nachfolgend erläutert.