In fast allen Nah- und Fernverkehrszügen gibt es Sitzplätze für behinderte Reisende und Stellplätze für Rollstühle und andere Hilfsmittel.
Sitzplätze und Stellplätze für behinderte Reisende
Sitzplätze für schwerbehinderte Reisende in Fernverkehrszügen
Die Sitzplätze für schwerbehinderte Reisende werden in den Zügen als „Vorrangplätze“ bezeichnet und sind auch für andere mobilitätseingeschränkte Reisende, wie zum Beispiel Schwangere oder Ältere, freigegeben.
Rollstuhlstellplätze in Fernverkehrszügen
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.