Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Begleitpersonen im Ausland
Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im Ausland
Rollstuhlfahrer, mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Reisenden im Ausland
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.