Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können die BahnCard 25 oder BahnCard 50 der Deutschen Bahn zum ermäßigten Preis erwerben. Dazu wird beim Kauf der Schwerbehindertenausweis als Nachweis benötigt. Die BahnCard wird für die 1. und 2. Klasse angeboten. Eine Ermäßigung für die BahnCard 100 gibt es nicht.
WeiterlesenFahrkarten und Tarif
Nachlösen im Zug
Schwerbehinderte Reisende die im Ausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können ohne Bordzuschlag in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn einen Fahrschein nachlösen. Diese Regelung gilt unabhängig davon ob mit oder ohne Begleitperson gereist wird. Der Ausweis ist beim Fahrkartenerwerb dem Zugpersonal vorzuzeigen. Beim Kauf im Zug wird jedoch derzeit nur Bargeld angenommen, die Zahlung mit Kreditkarte oder Girocard ist nicht möglich.
WeiterlesenNutzung der 1. Klasse
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „1 Kl“ können im Eisenbahnverkehr die 1. Wagenklasse mit einem Fahrausweis der 2. Klasse nutzen.
WeiterlesenBesonderheiten bei Kindern
Bei Reisen mit der Deutschen Bahn gibt es für Kinder mit einem Schwerbehindertenausweis Besonderheiten.
WeiterlesenFahrtstrecken mit freigegebenen Fernverkehrszügen ermitteln
Auf einigen Streckenabschnitten von Fernverkehrsverbindungen wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen aufgrund von tariflichen Besonderheiten anerkannt.
Wie aber lässt sich auf einer Fahrstrecke herausfinden, welche Streckenabschnitte ohne Fernverkehrsfahrkarte genutzt werden können?
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