Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln und Rollstühlen

Hublift für Rollstühle. Foto: Marco Krings

Reisende mit einer Schwerbehinderung können orthopädische Hilfsmittel und Rollstühle kostenfrei im den Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs mitnehmen. Eine Mitnahme kann jedoch nur durchgeführt werden, sofern im Fahrzeug entsprechen Platz ist.

Für die Nutzung des Rollstuhlstellplatzes benötigt der rollstuhlfahrende Reisende nur eine Fahrtberechtigung (Fahrkarte oder Freifahrtberechtigung mit dem Schwerbehindertenausweis) für die 2. Klasse, unabhängig davon in welcher Klasse sich der Rollstuhlstellplatz tatsächlich befindet.