Die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr gelten in allen Nahverkehrs- und Fernverkehrszügen aller Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). In Fernbussen gelten diese Fahrgastrechte nicht.
Die allgemeinen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sind unter fahrgastrechte.info/ihre-rechte-im-detail aufgeführt.
Bei Fahrten mit Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen gelten diese Fahrgastrechte nicht. Es gibt jedoch in einigen Verkehrsverbünden für diese Verkehrsmittel gesonderte Fahrgastrechte oder Mobilitätsgarantien, welche jedoch nicht identisch mit den Fahrgastrechten im Eisenbahnverkehr sind.
Viele Eisenbahnverkehrsunternehmen haben sich zu einem gemeinsamen Servicecenter zusammen geschlossen. Die teilnehmenden Unternehmen sind in einer Liste des Deutschlandtarifverbund ersichtlich.
Das Servicecenter Fahrgastrechte ist wie folgt erreichbar:
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Telefon: 030 586020920
Alle anderen Verkehrsunternehmen bearbeiten die Fahrgastrechtefälle selbst.