Fahrkartenkauf im Zug

Schwerbehinderte Reisende die im Ausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können ohne Bordzuschlag in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn einen Fahrschein nachlösen. Diese Regelung gilt unabhängig davon ob mit oder ohne Begleitperson gereist wird.

Zum April 2021 hat die Deutsche Bahn den Fahrkartenverkauf in den Fernverkehrszügen eingestellt. Für Reisende mit Behinderungen besteht dennoch weiterhin die Möglichkeit eine Fahrkarte im Zug ohne Aufpreis zu erwerben.

Der Schwerbehindertenausweis ist beim Fahrkartenerwerb dem Zugpersonal vorzuzeigen.

Die Fahrkarten können in bar oder per Rechnung gezahlt werden, je nach technischer Ausstattung der Zugbegleiter. Ab dem Fahrplanjahr 2023 ist eine Zahlung nur noch auf Rechnung möglich.

Die Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung gezahlt werden. Ab dem Fahrplanwechsel (11. Dezember 2022) kann diese auch auch in bar im DB-Reisezentrum bezahlt werden. Eine Online-Bezahlmöglichkeit besteht auf der Webseite db-fahrpreisnacherhebung.de, die FN-Nummer ist hierbei die Rechnungsnummer.

Über die Fahrpreisnacherhebungsstelle der Deutschen Bahn kann ein barrierefreies Rechnungsdokument angefordert werden oder auch weiteren Informationen zur Rechnung eingeholt werden.

Deutschen Bahn Fahrpreisnacherhebung
Telefon: 07221 9235 1000
Erreichbarkeit: Montag – Freitag 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
Hinweis: Die Aufforderung zur Eingabe der FN-Nummer ist zu ignorieren
Webseite: db-fahrpreisnacherhebung.de

Quellen