Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln und Rollstühlen

Hublift für Rollstühle. Foto: Marco Krings
Hublift für Rollstühle. Foto: Marco Krings

Reisende mit einer Schwerbehinderung können orthopädische Hilfsmittel und Rollstühle kostenfrei im den Verkehrsmitteln des Nah- und Fernverkehrs mitnehmen. Eine Mitnahme kann jedoch nur durchgeführt werden, sofern im Fahrzeug entsprechen Platz ist.

Für die Nutzung des Rollstuhlstellplatzes benötigt der rollstuhlfahrende Reisende nur eine Fahrtberechtigung (Fahrkarte oder Freifahrtberechtigung mit dem Schwerbehindertenausweis) für die 2. Klasse, unabhängig davon in welcher Klasse sich der Rollstuhlstellplatz tatsächlich befindet.

Bei Eisenbahnunternehmen dürfen Rollstühle maximal den Abmessungen des internationalen Standards ISO 7193 entsprechen.

  • Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße
  • Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hände am Rad

Bei mobilen Einstiegshilfen am Bahnsteig ist eine maximale Traglast von 250 kg (auf Anfrage 350kg) möglich. Die Plattform der Einstiegshilfe hat eine Abmessung von der Länge 1.200 mm und einer Breite von 800 mm.

Die nachfolgenden ausgeführten Fahrradarten werden kostenfrei in den Zügen der Deutschen Bahn befördert, sofern der Reisende im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G oder aG hat.

  • Dreirad
  • Liegedreirad
  • langes Laufrad (> 120 cm)
  • große Micro-Bikes
  • nicht trennbarer Fahrradrollstuhl (Handbike)

Weitere Voraussetzung ist, dass im Zug eine Fahrradbeförderung möglich ist. Im Fernverkehr ist eine kostenfreie Stellplatzreservierung erforderlich, welche vor Fahrtantritt erworben werden muss.

Fahrräder, Elektrofahrräder, Tandems und Roller sind keine orthopädischen Hilfsmittel und werden nicht kostenfrei befördert.

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Quellen