Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 können die BahnCard 25 oder BahnCard 50 der Deutschen Bahn zum ermäßigten Preis erwerben. Dazu wird beim Kauf der Schwerbehindertenausweis als Nachweis benötigt. Die BahnCard wird für die 1. und 2. Klasse angeboten. Eine Ermäßigung für die BahnCard 100 gibt es nicht.
Schwerbehindertenausweis
Begleitpersonen und Führhunde
![Piktogramm Begleitperson (Buchstabe B)](https://www.oepnv-info.de/wp-content/uploads/sites/2/piktogramm_begleitperson.png)
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises, können eine Begleitperson und einen Hund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitnehmen.
Besonderheiten bei Kindern
Bei Reisen mit der Deutschen Bahn gibt es für Kinder mit einem Schwerbehindertenausweis Besonderheiten.
Die Neuregelung der unentgeltlichen Beförderung ab 1. September 2011
![Elektrotriebwagen als Regionalbahn in Münster](https://www.sehnetz.info/oepnvinfo/wp-content/uploads/sites/2/nahverkehrszug-e1675110276286-600x400.jpg)
Ab dem 1. September 2011 wird die bisher geltende Regelung, dass Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit grün-orangem Aufdruck sowie Beiblatt und gültigen Wertmarken Züge des Regionalverkehrs innerhalb eines Fahrtradius von 50 Kilometern kostenfrei nutzen dürfen ohne diese Entfernungsbeschränkung fortgeführt.
Fahrkartenkauf im Zug
Schwerbehinderte Reisende die im Ausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, können ohne Bordzuschlag in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn einen Fahrschein nachlösen. Diese Regelung gilt unabhängig davon ob mit oder ohne Begleitperson gereist wird.
Fragen und Antworten zum Thema „Begleitperson“
Fragen und Antworten zum Thema „Bei der Fahrt“
Fragen und Antworten zum Thema „Beiblatt mit Wertmarke“
Freifahrt mit Bus und Bahn (Leichte Sprache)
![© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. Mehr Informationen unter www.leicht-lesbar.eu](https://www.oepnv-info.de/wp-content/uploads/sites/2/signet_leichtesprache.gif)
Wer mit Bus oder Bahn fährt, der muss eine Fahrkarte kaufen und dafür bezahlen.
Aber wer einen besonderen Schwerbehinderten-Ausweis hat, der kann viele Busse und Bahnen in Deutschland kostenlos nutzen.
© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. Mehr Informationen unter www.leicht-lesbar.eu
Sitzplatzreservierung
![Reservierungsanzeige im Fernverkehrszug. Foto: Marcus Grahnert](https://www.sehnetz.info/oepnvinfo/wp-content/uploads/sites/2/reservierungsanzeige.jpg)
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.
Voraussetzungen
![Schwerbehindertenausweis (Vorderseite)](https://www.sehnetz.info/oepnvinfo/wp-content/uploads/sites/2/schwbawv_muster_5_ausweis_vorne.gif)
Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit grün-orangen Flächenaufdruck erfüllen die Voraussetzung der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Verkehrsmitteln des Nahverkehrs.