Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im Ausland

Piktogramm Rollstuhl
Piktogramm Rollstuhl

Rollstuhlfahrer, mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.

Neben der internationalen Fahrkarte, welche in Deutschland erworben werden muss, erhält die Begleitperson eine Fahrkarte mit einer Fahrpeisermäßigung von 100% und den Vermerk „Begleiter“. Die Fahrt muss an einem deutschen Bahnhof oder Grenztarifpunkt beginnen oder enden. Gegebenenfalls erforderliche Zuschläge und Aufpreise sind für die Begleitperson zu entrichten.

Bei Fahrten innerhalb des Landes gilt die unentgeltliche Mitnahme der Begleitperson nicht.

Aufpreise für Wagen oder Züge können für die Begleitperson jedoch erhoben werden.

Folgende Eisenbahnverkehrsunternehmen und Schifffahrtsunternehmen gewähren die unentgeltliche Mitnahme:

  • Dänische Staatsbahnen (DSB, Danske Statsbaner)
  • Eisenbahngesellschaft Slowakei (ZSSK, Zeleznicná spolocnost Slovensko)
  • Griechische Eisenbahngesellschaft (Hellenic Train)
  • Luxemburgische Staatsbahn (CFL, Chemins de Fer Luxembourgeois)
  • Nationale Gesellschaft der belgischen Eisenbahnen (SNCB/NMBS, Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen/Société Nationale des Chemins de fer Belges)
  • Niederländische Eisenbahnen (NS, Nederlandse Spoorwegen)
  • Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) und aller dem SCIC-NRT-Tarif angeschlossenen Privatbahnen
  • Schweizerische Bundesbahnen (SBB) und aller dem SCIC-NRT-Tarif angeschlossenen Privatbahnen
  • Slowenische Staatsbahnen (SZ, Slovenske Zeleznice)
  • Tschechische Bahnen (CD, Ceské dráhy)
  • Ungarische Staatsbahnen (MÁV, Magyar Államvasutak) und aller dem SCIC-NRT-Tarif angeschlossenen Privatbahnen

Weitere Informationen

Quellen