Belgien
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Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Reisenden im Ausland
Schwerbehinderte Menschen, die
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ haben oder
- Inhaber einer EU-Disability Card mit dem Buchstaben „A“ sind,
können bei vielen Bahnfahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Eurostar
In den Zügen der Eurostar auf den internationalen Verbindungen Brüssel – London und Paris – London erhalten Begleitpersonen von blinden Menschen und Rollstuhlfahrern, jeweils mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, einen ermäßigten Fahrschein.
Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
Rollstuhlstellplätze in Fernverkehrszügen
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist über die Mobilitätsservicezentrale, im Reisezentrum oder bei Buchungen über die App „DB Navigator“ bzw. bahn.de möglich.
Strecke Welkenraedt (Belgien) – Aachen (Deutschland)
In den Zügen der Linie S 41 der Belgischen Eisenbahn (SNCB/NGBE/NNBS) wird auf der Bahnstrecke Welkenraedt (Belgien) – Aachen (Deutschland) die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
