
Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
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Belgien
Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Rollstuhlfahrer, mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
In den Zügen der Eurostar auf den internationalen Verbindungen Brüssel – London und Paris – London erhalten Begleitpersonen von blinden Menschen und Rollstuhlfahrern, jeweils mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, einen ermäßigten Fahrschein.
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.
Auf der Bahnstrecke Welkenraedt (Belgien) — Aachen (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Regionalexpress-Zügen RE 29 der Belgischen Eisenbahn (SNCB/NGBE/NNBS) nicht.