Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Italien
Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Eurocity-Züge zwischen Italien und der Schweiz
Begleitpersonen von blinden Menschen und Rollstuhlfahrern, jeweils mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, werden in den internationalen Eurocity-Zügen (EC) von der SBB und der Trenitalia zwischen der Schweiz und Italien kostenfrei Befördert.
Fernverkehrszüge der Trenitalia-France
Begleitpersonen von blinden Menschen und Rollstuhlfahrern, jeweils mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, werden in den internationalen Zügen der Fernverkehrszüge (FR) Trenitalia-France auf den folgenden Strecken zu einem ermäßigten Fahrpreis Befördert:
Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
ÖBB-Nightjet
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.