
Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Niederlande
Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Rollstuhlfahrer, mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Schwerbehinderte Reisende werden auf der Linie Borkum — Emden in Rahmen der unentgeltlichen Beförderung mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke kostenfrei befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich befördert.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Regionalverkehr Münsterland (RVM) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden beim Stadtbus Bocholt unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Dies schließt insbesondere die grenzüberschreitenden Linien in die Niederlande mit ein:
Auf der grenzüberschreitenden Linie RB 61 zwischen Bad Bentheim (Deutschland) und Hengelo (Niederlande) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Auf der grenzüberschreitenden Verbindung Regionalexpress (RE) 19 der Vias wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen zwischen Emmerich-Elten (Deutschland) und Arnhem Central (Niederlande) nicht anerkannt.
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.
Auf den Regionalbahn-Linien RB 51 Dortmund — Enschede (KBS 412) und RB 64 Münster — Enschede (KBS 412) gilt die unentgeltliche Beförderung durchgehend zwischen Gronau (letzter deutscher Bahnhof) und Enschede (Niederlande) über die niederländischen Bahnhöfe Glanerbrug und Enschede De Eschmarke in den Zügen der DB Regio NRW.
Auf der Bahnstrecke Bad Nieuweschans (Niederlande) — Leer (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Zügen RB 57 der Arriva Nederlande nur auf dem deutschen Sterckenabschnitt zwischen Leer(Ostfriesl) und Weener.
Auf der Strecke Heerlen (Niederlande) – Aachen (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RE 18 (LIMAX) der Arriva Nederland nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Aachen Hbf und Herzogenrath.
In den Regionalexpress-Zügen der Eurobahn auf der Linie RE 13 gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden und ihrer Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) nur auf dem deutschen Streckenabschnitt von/bis Kaldenkirchen.