Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Dänemark
Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern im Ausland
Rollstuhlfahrer, mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Reisenden im Ausland
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
Rollstuhlstellplätze in Fernverkehrszügen
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.
Strecke Niebüll — Tønder
Auf der Strecke Niebüll — Tønder gilt die unentgeltliche Beförderung durchgehend zwischen Süderlügum (letzter deutscher Bahnhof) und Tønder (Dänemark) in den Zügen RB 66 der Arriva Danmark.
Strecke Padborg (Dänemark) – Flensburg (Deutschland)
In den EC- und IC-Zügen der Dänischen Staatsbahn (DSB) und der Deutschen Bahn (DB) wird die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Padborg (Dänemark) – Flensburg (Deutschland) nicht anerkannt.