Dänemark
Dänemark
Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Begleitpersonen von schwerbehinderten Reisenden im Ausland
Schwerbehinderte Menschen, die
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ haben oder
- Inhaber einer EU-Disability Card mit dem Buchstaben „A“ sind,
können bei vielen Bahnfahrten ins europäische Ausland eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
Rollstuhlstellplätze in Fernverkehrszügen
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist über die Mobilitätsservicezentrale, im Reisezentrum oder bei Buchungen über die App „DB Navigator“ bzw. bahn.de möglich.
Strecke Niebüll — Tønder
Auf der Strecke Niebüll — Tønder gilt die unentgeltliche Beförderung durchgehend zwischen Süderlügum (letzter deutscher Bahnhof) und Tønder (Dänemark) in den Zügen RB 66 der GoCollective.
Strecke Padborg (Dänemark) – Flensburg (Deutschland)
In den EC- und IC-Zügen der Dänischen Staatsbahn (DSB) und der Deutschen Bahn (DB) wird die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Padborg (Dänemark) – Flensburg (Deutschland) nicht anerkannt.
