Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Seit dem 01. März 2020 können alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs (ÖPNV) in der 2. Klasse innerhalb des Landes Luxembourg kostenfrei genutzt werden. Beachten Sie bitte, dass dies nicht für alle grenzüberschreitenden Busse gilt.