Außerfernbahn Kempten – Reutte in Tirol – Garmisch-Partenkirchen

Auf der Bahnstrecke (Außerfernbahn) Kempten(Allgäu) Hbf – Reutte in Tirol – Garmisch-Partenkirchen gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderte Reisenden nur auf den folgenden Streckenabschnitten:

  • RB 60 und RE 62 München Hbf – Garmisch-Partenkirchen – Griesen (letzter deutscher Bahnhof) – Ehrwald Zugspitzbahn (Österreich) der DB Regio Bayern
  • S 7 Pfronten-Steinach (letzter deutscher Bahnhof) – Vils Stadt (Österreich) der DB Regio Bayern

Bayerische Regiobahn

Bayerische Regiobahn in München Hbf. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Bayerischen Regiobahn unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

S-Bahn Salzburg

S-Bahn der ÖBB in Salzburg

Die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Menschen gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Reisenden nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt.

S-Bahn Tirol

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Tirol nur auf den unten im Linienverzeichnis angegebenen Strecken unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls auf den angegebenen Strecken unentgeltlich mit.

S-Bahn Vorarlberg

S-Bahn Vorarlberg der ÖBB in Lindau. Foto: Marco Krings

Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der S-Bahn Vorarlberg nur auf den deutschen Streckenabschnitt zwischen Lindau Insel und Lindau-Reutin unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) fährt diese ebenfalls unentgeltlich mit.

Salzburger Verkehrsverbund

S-Bahn der ÖBB in Salzburg

Die unentgeltliche Beförderung gilt zwischen Freilassing und Salzburg in den Nahverkehrszügen (BRB, ÖBB, DB). In den Buslinien nach Österreich gilt die unentgeltliche Beförderung nur bis zur letzten deutschen Haltestelle vor dem Grenzübertritt. Im österreichischen Gebiet des Salzburger Verkehrsverbundes wird der deutsche Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke nicht anerkannt.

Strecke 950 München Hbf — Kufstein

Auf der Strecke 950 München — Kufstein gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Kiefersfelden (letzter deutscher Bahnhof) und Kufstein (Österreich) in den Zügen RB 54 der Bayerischen Regiobahn.

Strecke Bregenz (Österreich) — Lindau (Deutschland)

Regional-Express der Österreichische Bundesbahnen in Lindau. Foto: Marco Krings

Auf der Bahnstrecke Bregenz (Österreich) — Lindau (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in den Zügen REX 1 und S 1 der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und REX 7 der Thurbo nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Lindau Insel und Lindau-Reutin anerkannt.

Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Wertmarke gilt nicht auf dem Streckenabschnitten in Österreich.