Blinde Reisende, mit den Merkzeichen B und Bl im Schwerbehindertenausweis, können bei Fahrten ins europäische Ausland einen Blindenführhund oder eine Begleitperson unentgeltlich Mitnehmen.
Polen
Außerhalb von Deutschland, also im Ausland, gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen und ihren Begleitpersonen nicht. Jedoch gibt es keine Regel, für die es nicht auch Ausnahmen gibt. Diese Ausnahmen, meist in Grenzregionen oder auf bestimmte Strecken begrenzt, finden Sie nachfolgend aufgelistet. Darüber hinaus finden Sie außerdem Informationen und Services für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen.
Buslinie 983 Frankfurt (Oder) — Slubice (Polen)
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Buslinie 983 Frankfurt (Oder) — Slubice (Polen) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Buslinie A Görlitz — Zgorzelec (Polen)
Schwerbehinderte Reisende mit Berechtigung (Beiblatt mit Wertmarke) der unentgeltlichen Beförderung (Freifahrt) werden bei der Buslinie A Görlitz — Zgorzelec (Polen) unentgeltlich befördert. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B) wird diese ebenfalls unentgeltlich Befördert.
Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn
Nachtzüge der PKP
Begleitpersonen von blinden Menschen erhalten in den internationalen Nachtzügen der polnischen Eisenbahnbahngesellschaft PKP Intercity (PKP) eine Ermäßigung.
Sitzplatzreservierung
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist jedoch nur über die Mobilitätsservicezentrale oder im Reisezentrum möglich, bei Buchungen über das Internet oder am Automaten sind die regulären Entgelte zu Zahlen.
Strecke Kostrzyn (Polen) – Berlin (Deutschland)
Auf der Strecke Kostrzyn (Polen) – Berlin (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen in der NEB RB 26 der Niederbarnimer Eisenbahn nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Berlin und Küstrin-Kietz.
Strecke Rzepin (Polen) – Frankfurt(Oder) (Deutschland)
In den Zügen R 91 der Przewozy Regionalne der Strecke Rzepin (Polen) – Frankfurt(Oder) (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Strecke Szczecin Glowny (Polen) – Angermünde (Deutschland)
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Angermünde (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RB/RE 66 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt zwischen Angermünde und Tantow.
Strecke Szczecin Glowny (Polen) – Pasewalk (Deutschland)
Auf der Strecke Szczecin Glowny/Stettin Hbf (Polen) – Pasewalk (Deutschland) gilt die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen im RE 4 der DB Regio Nordost nur auf dem deutschen Streckenabschnitt (Lübeck – ) Pasewalk – Grambow.
Strecke Wroclaw Glowny (Polen) – Cottbus (Deutschland)
In den Zügen IRE „Kulturzug“ der DB Regio Nordost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Wroclaw Glowny (Polen) – Cottbus (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Zasieki (Polen) – Forst(Lausitz) (Deutschland)
In den Zügen RB 93 der Przewozy Regionalne und der DB Regio Nordost auf der Strecke Zasieki (Polen) – Forst(Lausitz) (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt.
Strecke Zgorzelec (Polen) – Görlitz (Deutschland)
In den Zügen TL und TLX/KD (RE 1) der Trilex auf der Strecke Zgorzelec (Polen) – Görlitz (Deutschland) wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen nicht anerkannt. Die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen wird in den Zügen TL und TLX (RE 1) der Trilex nur auf dem deutschen Streckenabschnitt anerkannt.
Die Trilex befördert eine im Schwerbehindertenausweis eingetragene Begleitperson (Merkzeichen B) in ihren Zügen (TL, TLX) auch auf den tschechischen Streckenabschnitten kostenfrei.
Strecke Zielona Gora (Polen) – Guben (Deutschland)
In den Zügen RB 92 der DB Regio Nordost wird die unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten Menschen auf der Strecke Zielona Gora (Polen) – Guben (Deutschland) nicht anerkannt.
Strecke Zittau — Cottbus
Auf der Strecke Zittau — Görlitz gilt die unentgeltliche Beförderung für schwerbehinderte Reisende durchgehend zwischen Hirschfelde (letzter deutscher Bahnhof) und Hagenwerder (erster deutscher Bahnhof) über den Bahnhof Krzewina Zgorzelecka (Polen) in den Zügen der RB 65 der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft.
Strecke Züssow — Swinoujscie Centrum
Auf der Strecke Züssow — Swinoujscie gilt die unentgeltliche Beförderung durchgehend zwischen Ahlbeck Grenze (letzter deutscher Bahnhof) und Swinoujscie Centrum (Polen) in den Zügen der Regionalbahnlinie RB 23 der DB Regio Nordost.