
Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis und dem Satz „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ auf der Vorderseite des Schwerbehindertenausweises, können eine Begleitperson und einen Hund in allen Verkehrsmittels des Nahverkehrs und Fernverkehrs kostenfrei mitnehmen.