Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Mobilitätsportal für behinderte Reisende
Die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Reisenden wird in den Fernverkehrszügen nicht anerkannt. Bei eingetragener Begleitperson (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) fährt diese jedoch unentgeltlich mit.
Die Sitzplätze für schwerbehinderte Reisende werden in den Zügen als „Vorrangplätze“ bezeichnet und sind auch für andere mobilitätseingeschränkte Reisende, wie zum Beispiel Schwangere oder Ältere, freigegeben.
Schwerbehinderte Reisende mit dem Merkzeichen B können bis zu zwei Sitzplätze kostenfrei in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn reservieren. Dies ist über die Mobilitätsservicezentrale, im Reisezentrum oder bei Buchungen über die App „DB Navigator“ bzw. bahn.de möglich.